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   FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17 F   

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https://dejure.org/2019,55768
FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17 F (https://dejure.org/2019,55768)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2019 - 10 K 3108/17 F (https://dejure.org/2019,55768)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 10 K 3108/17 F (https://dejure.org/2019,55768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zurechnung von Einkünften aufgrund eines im Innenverhältnis eingeräumten Nießbrauchsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2020, 1130
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.06.2002 - IX R 55/99

    Miteigentümer; Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftsart VuV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17
    Festzustellen, wer den Tatbestand der jeweiligen Einkunftsart erfüllt hat, ist vorrangig gegenüber der Frage nach der Zurechnung ggf. gemeinschaftlich erzielter Einkünfte (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Juni 2002 IX R 55/99, BFH/NV 2002, 1556, m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob Mitberechtigte den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gemeinschaftlich verwirklicht haben, reicht es nicht aus, auf das nur intern wirkende Einverständnis eines Mitberechtigten mit der Verwaltung durch den oder die anderen Miteigentümer abzustellen; maßgeblich ist, dass sämtliche Berechtigten durch den Mietvertrag oder Pachtvertrag berechtigt und verpflichtet werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Juni 2002 IX R 55/99, a.a.O.).

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17
    Nach der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BStBl II 2005, 857) reiche es aus, wenn der Unterbeteiligte sein Stimmrecht nur im Innenverhältnis zum Gesellschafter ausüben könne.
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 203/81

    Feststellungsbescheid - Klage - Gesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17
    Mit der Benennung des Klägers kommt - auch für einen Dritten erkennbar - klar und unmissverständlich zum Ausdruck, dass der Feststellungsbescheid für ihn Rechtswirkungen entfalten sollte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 203/81, BStBl II 1984, 318).
  • BFH, 22.02.1994 - IX R 141/90

    Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17
    Dabei kann Gegenstand eines Feststellungsverfahrens auch sein, dass Einkünfte teilweise einem Nießbraucher zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 141/90, BFH/NV 1994, 866).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 267/80

    Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.05.2019 - 10 K 3108/17
    Entscheidend ist nur, dass aus dem Gesamtinhalt des Bescheides klar und eindeutig erkennbar ist, für welche Personen die Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden und wie hoch diese sind (so auch BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 267/80, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1987, 15, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2022 - IX R 4/20

    Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte - Quotennießbrauch an einem

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.05.2019 - 10 K 3108/17 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, ist insoweit anerkannt, dass auch der Nießbraucher an Anteilen einer Personengesellschaft Zurechnungssubjekt von Einkünften sein kann und insoweit der einheitlich festzustellende Gewinn der Personengesellschaft nicht gemindert wird (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 1973 - IV R 67/69 -, BFHE 109, 133, BStBl II 1973, 528; für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Urteil vom 22. Februar 1994 - IX R 141/90 -, BFH/NV 1994, 866; FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2019 - 10 K 3108/17 F -, EFG 2020, 1130; Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 168. Lieferung 11.2021, § 180 AO, Rn. 40, m.w.N.).

    Insoweit handelt es sich bei der Erfüllung des Nießbrauchsanspruchs von der J gegenüber der AVV um eine - im Feststellungsverfahren unbeachtliche - zivilrechtliche Bindung der Kommanditistin der Klägerin zu 2. bei der Weiterverwendung der ihr zuzurechnenden Gewinnanteile (vgl. auch BFH, Urteil vom 16. Mai 1995 - VIII R 18/93 -, BFHE 178, 52, BStBl II 1995, 714; FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2019 - 10 K 3108/17 F -, EFG 2020, 1130).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21

    Bestimmung der Mitunternehmereigenschaft - Gesamtbetrachtung aller vertraglichen

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, ist insoweit anerkannt, dass auch der Nießbraucher an Anteilen einer Personengesellschaft Zurechnungssubjekt von Einkünften sein kann und insoweit der einheitlich festzustellende Gewinn der Personengesellschaft nicht gemindert wird (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 1973 - IV R 67/69 -, BFHE 109, 133, BStBl II 1973, 528; für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Urteil vom 22. Februar 1994 - IX R 141/90 -, BFH/NV 1994, 866; FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2019 - 10 K 3108/17 F -, EFG 2020, 1130; Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 168. Lieferung 11.2021, § 180 AO, Rn. 40, m.w.N.).
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